Skip to main content

Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Was sind eigentlich Verkehrssicherungspflichten?

Die juristische Erläuterung sieht wie folgt aus:

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.

Die Details sind aber sehr komplex und von Branche zu Branche und Fall zu Fall verschieden. Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Knowhow zur Verfügung und beraten Sie.