Ein Risiko, das auch kleineren Betrieben oder Gewerbetreibenden mit kleiner Belegschaft drohen kann: Mitarbeiter missbrauchen das in sie gesetzte Vertrauen und bereichern sich auf Kosten ihres Unternehmens. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, wie der Gesamtverband der Versicherer kürzlich warnte. Der Grund der Warnung sind aktuelle Zahlen für die Vertrauensschadenversicherung.
Betroffen: jährlich bis zu 10 Prozent der deutschen Unternehmen
Zwar gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen durch Vertrauensmissbrauch Schaden nehmen kann. Das trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn Aufgaben an andere Unternehmen delegiert werden oder Befugnisse an externe Dienstleister ausgelagert werden. Jedoch zeigt eine Auswertung der Versicherungswirtschaft von 2.400 Schadenfällen: Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen stellen das größere Problem dar.
Bei 63 Prozent aller Vorfälle nämlich waren Mitarbeiter des eigenen Unternehmens die Täter. Noch verheerender wirken die Zahlen mit Blick auf die Schadensumme – bei insgesamt 225 Millionen Euro Schaden waren 75 Prozent durch Täter bedingt, die aus dem Unternehmen der Versicherungsnehmer kamen. Aufgrund solcher Zahlen geht der Verband der Versicherer auch davon aus, dass jedes Jahr fünf bis zehn Prozent der deutschen Unternehmen von den eigenen Mitarbeitern betrogen werden.
Täter: Oft in Verantwortungsposition
Gründe für einen solchen Betrug – zum Beispiel für Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Abrechnungsbetrug – können vielfältig sein. So unterscheidet die Kriminologie verschiedene Tätertypen. Ein „Krisentäter“ zum Beispiel wird dann zum Täter, wenn eine Krise seinen sozialen und oft auch finanziellen Status bedroht.
Für den „Unauffälligen“ als Tätertyp hingegen gilt der Spruch: Gelegenheit macht Diebe. Er zeigt lange keine Neigungen zum Betrug und missbraucht das Vertrauen erst dann, sobald er durch eine günstige Gelegenheit darauf gebracht wird. Der „Abhängige“ hingegen ist nicht der Haupttäter, sondern ist diesem untergeordnet. Er wird zum Täter, weil er zum Beispiel Repressionen oder negative Konsequenzen fürchtet.
Zudem gibt es einen Täter-Typ, auf den mehrere Risikofaktoren zutreffen: Zum Beispiel führt er ein „ungebremstes“ Leben über seinem Lebensniveau und kann diesen Lebensstil ohne die Tat nicht finanzieren. Allgemein befinden sich die Täter häufig in einer herausgehobenen Verantwortungs- oder Führungsposition innerhalb des Unternehmens und sind mit den Abläufen, aber auch mit Sicherheitslücken eines Unternehmens gut vertraut – und machen sich Sicherheitslücken folglich zunutze.
Schutz durch „Compliance-System“ und Vertrauensschadenversicherung
Wie aber schützen sich Unternehmen und Gewerbetreibende vor derartigen Risiken? Es mag widersprüchlich klingen. Aber schädlich wäre eine generelle Unternehmens-Kultur des Misstrauens. Stattdessen empfehlen die Versicherer ein so genanntes „Compliance-System“ zum vorbeugenden Handeln. So können Standards definiert und Abläufe innerhalb eines Unternehmens so organisiert werden, dass es nicht zu Betrugsfällen kommt. Klassisches Beispiel einer solchen Maßnahme ist, bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip zu beachten. Kommt es aber dennoch zur Straftat, empfehlen die Versicherer, das Vergehen konsequent zu ahnden.
Einen zusätzlichen Schutz zum „Compliance-System“ bietet zudem jene Versicherung, die aktuelle Zahlen lieferte: die Vertrauensschadenversicherung. Diese schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen wie Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Betrug entstehen können. Neben den strafbaren Handlungen der Mitarbeiter sind auch Handlungen von beauftragten Personen (z. B. Reinigungs- und Wartungspersonal) mitversichert. Versicherungsschutz besteht zudem, wenn unbekannt ist, welcher Mitarbeiter den Schaden verursacht hat.
Weil das Risiko eines Vertrauensmissbrauchs nicht unterschätzt werden sollte, lohnt es sich für Gewerbetreibende und Unternehmen folglich, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.