Vor der EU-Vermittlerrichtlinie und der Änderung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zum 01.01.2008 war es nicht schwer, Versicherungsmakler zu werden. Die im Grundgesetz verankerte Gewerbefreiheit ermöglichte es, dass jeder, der diesen Beruf ausüben wollte, nur einen entsprechenden Gewerbeschein brauchte, um sich Versicherungsmakler zu nennen. Nach seiner Qualifikation wurde nicht gefragt. Dass es trotzdem sehr viel weniger Versicherungsmakler gibt, als danach zu erwarten wäre, liegt daran, dass dieser Beruf ganz erhebliche Sachkenntnisse voraussetzt und dem, der ihn ausübt, ein großes Maß an Verantwortung abverlangt.
Die Tatsache, dass der Berufsstand jedem offen stand und der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung nicht abverlangt wurde, veranlasste schon frühzeitig seriöse Versicherungsmakler zum Zusammenschluss. Und weil ihr Beruf früher hauptsächlich mit der Seefahrt zu tun hatte, waren es Hamburger Maklerfirmen, die 1918 den Verein Hamburger Versicherungsmakler gründeten. Aus ihm ging später der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) hervor.
Der BDVM ist der Interessenverband für Versicherungsmakler, die ihre Befähigung für diesen Beruf, ihr Fachwissen und mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen haben. Ein wichtiges Anliegen des Verbandes ist es, seinen Vorstellungen vom Berufsbild des qualifizierten Versicherungsmaklers allgemeine Anerkennung zu verschaffen.
Um unsere Befähigung auch nach außen zu dokumentieren haben wir uns bereits 1992 dem BDVM angeschlossen.