Skip to main content

Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Macht für mich als GGF eine D&O-Versicherung eigentlich Sinn?

Eine D&O-Versicherung deckt primer Vermögenschäden im Innenverhältnis, wenn die Eigentümer einer Firma Schadenersatz vom Geschäftsführer verlangen, weil dieser (angeblich) eine Pflichtverletzung begangen hat.

Bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer kann dies natürlich nie eintreten.

Es gibt jedoch vier wichtige Risiken:

  1. Inanspruchnahme aus dem Außenverhältnis: Auch aus dem Außenverhältnis (z.B. von Kunden, Lieferanten) können in bestimmten Situationen Ansprüche direkt gegen den Geschäftsführer persönlich geltend gemacht werden.
  2. Ansprüche der Sozialversicherungsträger: Für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge haftet der Geschäftsführer persönlich.
  3. Außenhaftung im Insolvenzfall: Bei verspäteter Stellung eines Insolvenzantrags macht sich der GmbH-Geschäftsführer nach § 15a Abs. 4 und 5 Insolvenzordnung strafbar. Außerdem ist er Gesellschaftern und Gläubigern zum Schadenersatz verpflichtet (§ 64 GmbHG).
  4. Regressforderung des Insolvenzverwalters: Im Falle einer Insolvenz muss der bestellte Insolvenzverwalter prüfen, ob der Firma durch Pflichtverletzungen des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist. Der Geschäftsführer haftet auch hier mit seinem Privatvermögen.

Daher kann auch für einen alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Abschluss einer D&O-Versicherung sinnvoll sein.

Lassen Sie sich von uns beraten.