In der letzten Woche erzählte mir ein Betreiber eines Indoorspielplatzes, wie er auf der Kartbahn Kinder dabei beobachtet hat, wie diese neben den Minikarts halb auf dem Boden lagen.
Der Betreiber ist sofort dorthin gelaufen, weil er um das Wohl der Kinder besorgt war und Unfälle befürchtete.
Als er dort ankam staunte er nicht schlecht. Die kleinen Rabauken lagen halb unter den Karts, mit Armen wie Tentakeln griffen sie in die Radkästen der Karts und schlängelten sich bis zum Münzsammler und fingerten einen Taler nach dem nächsten aus dem Behälter.
Der Betreiber stellte die Schwerverbrecher auf frischer Tat. Da sie geständig waren und Reue zeigten, wurden sie der örtlichen Justiz (Eltern) übergeben, wo sie ihre gerechte Strafe erwarten.
Aber nicht immer geht die Verbrecherjagd so positiv aus. Immer wieder kommt es zu Einbrüchen, bei denen auch die münzbetriebenen Spielgeräte aufgebrochen und geleert werden. Schnell kommen Schäden von 5.000 € und mehr zusammen. Versicherungstechnisch sind hierbei zwei Dinge zu beachten:
a) In der Inhaltsversicherung müssen Münzautomaten und der Inhalt der Automaten ausdrücklich mit definierten Entschädigungsgrenzen eingeschlossen sein. Diese sind im Normalfal nämlich ausgeschlossen.
b) Die Höhe der gestohlenen Geldbeträge aus den Automaten muss gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden. Hierbei hilft ein regelmäßiges Entleerungsprotokoll, auf dem alle Barentnahmen der jeweiligen Automaten mit Datum dokumentiert werden.
Dann ist auch dieser Schaden versichert.
PS: Die Diebstähle der kleinen Rabauken sind übrigens ähnlich wie Ladendiebstähle nicht versicherbar. Auch nicht bei uns.