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Ist in meiner Geschäftsinhaltsversicherung auch fremdes Eigentum mitversichert?
In der Geschäftsinhaltsversicherung ist i.d.R. auch fremdes Eigentum mitversichert, solange es sich Sachen handelt, die typisch für den versicherten Betrieb sind.
Positive Beispiele:
Fremde Fernseher die bei einem Reparaturbetrieb zur Reparatur sind
Fremde Getränke-Zapfanlage bei einem Gastronomiebetrieb
Spiele-Automaten in einem Indoorspielplatz
Gemietetes Werkzeug in einem Handwerksbetrieb
Negative Beispiele:
Private Briefmarkensammlung des Chefs in einem Bürobetrieb
Schmuck einer Mitarbeiterin in einem Blumengeschäft