FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tiers, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskosten für sein Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu machen.
WAS IST VERSICHERT?
Je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Tarif übernimmt eine Tierkrankenversicherung anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen (inkl. Vor und Nachbehandlung). Die Leistung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bis zum Wievielfachen des dort gelisteten Satzes geleistet wird, variiert von Tarif zu Tarif. Einzelne Tarife sehen auch Leistungen z. B. für Impfungen, Kastration, Sterilisation vor. Dies kann in Form eines Festzuschusses erfolgen. Auch eine generelle Obergrenze für die jährlich übernommenen Kosten können in manchem Tarif vorgesehen sein. Diese trifft auch auf mögliche Selbstbeteiligungen zu.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Eine Operationskostenversicherung übernimmt alle Kosten des Eingriffs und kommt auch für eine stationäre Unterbringung bis (bspw.) zehn Tage nach der OP auf. Anfallende Tierarztgebühren für Vor- und Nachbehandlungen, Medikamente und Verbandsmaterial werden beglichen. Falls Sie bereits eine bestehende Tierkrankenversicherung mit geringen OP-Leistungen haben, ist es empfehlenswert, eine zusätzliche Operationskostenversicherung abzuschließen.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERBAR?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel Eingriffe, die ästhetischen Charakter haben. Auch chemische Kastration o. ä. sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einzelne Tarife übernehmen auch für einen festen Katalog bestimmter Krankheiten keine Kosten.