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Der “Abmahnschutz”
Jeder zweite Händler wurde bereits einmal abgemahnt. Das ist nicht nur teuer, sondern kostet zusätzlich auch viel Zeit und Nerven. Es gibt nun endlich einen Versicherungsschutz speziell für den Onlinehandel, der die Kosten von Abmahnungen z.B. bei Urheberrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen versichert.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, können Sie diese innerhalb von sieben Tagen einfach an den Versicherer weitergeben. Dieser überprüft die Abmahnung zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit. So entsteht für Sie kein zeitlicher Mehraufwand. Im Falle eines Gerichtsverfahrens verteidigt der Versicherer Ihre Rechte und übernimmt alle anfallenden Abmahngebühren.
Folgende Leistungen sind versichert:
Veröffentlichungen im Internet (auch in sozialen Medien oder Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Ihres Unternehmens
Kostenübernahme für die rechtliche Prüfung der Abmahnung
Zahlung der Schadensersatzforderungen wegen Verletzungen von Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Marken- und Urheberrechten
Kostenübernahme für anwaltliche Beratungen wegen Unterlassungserklärungen
Ersatz der Gerichts- und Anwaltskosten
Ersatz der außergerichtlichen Abmahnkosten
Expertenberatung bei Unterlassungserklärung
Der Versicherungsschutz gilt bis zu einer Summe von 100.000 Euro – ganz ohne Selbstbeteiligung
Die Kosten:
Modell 1
Modell 2
Für Ihren Online-Auftritt und Ihren Webshop
Für Ihren Online-Auftritt und Ihren Webshop und zusätzlich Verkaufsplattformen wie Amazon, Ebay, usw.
Jahresbeitrag inkl. VSt.
299.88 EUR
659,88 EUR
Jahresbeitrag mit Rabatt*
149,94 EUR
494,91 EUR
*Der Versicherer bietet die Möglichkeit, Ihre Website durch einen Kooperationsanwalt für 399 Euro (netto) prüfen zu lassen. Sie erhalten dadurch eine noch größere Sicherheit und auf den Jahresbeitrag einen Rabatt von 50% bzw. 25%.