Der Unfallversicherer will die entstandene Invalidität infolge eines Unfalls entschädigen. Wenn Vorerkrankungen oder Gebrechen an dieser Invalidität mitgewirkt haben, dann hat der Versicherer das Recht, diesen sog. Mitwirkungsanteil herauszurechnen.
Es gibt jedoch erhebliche (!) Unterschiede, wie weit der Versicherer die Leistung kürzen kann. Je nach Qualität der Versicherungsbedingungen können bei den selben versicherten Versicherungssummen die Entschädigung nach einem Unfall 60.000 € oder 450.000 € betragen.
Lassen Sie sich von uns beraten.