In vielen Fällen kann man sich eine separate Elektronikversicherung sparen und statt dessen einen kleinen Elektronikbaustein in seine Geschäfts-Inhaltsversicherung aufnehmen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn der maximal denkbare Elektronikschaden unter 25.000 € liegt.
Sind auch höhere Schäden denkbar, sollten Sie einen eigenständiger Vertrag in Betracht ziehen. Hier können auch Besonderheiten individuell abgestimmt werden, wie z.B.:
- Geltungsbereich des Bewegungsrisikos
- Verschiedene Selbstbeteiligungen
- Unterschlagungsrisiko
- Betriebsunterbrechungsrisiko
- Uvm.
Wir beraten Sie gerne.