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Ist in meiner Geschäftsinhaltsversicherung auch fremdes Eigentum mitversichert?

In der Geschäftsinhaltsversicherung ist i.d.R. auch fremdes Eigentum mitversichert, solange es sich Sachen handelt, die typisch für den versicherten Betrieb sind.

Positive Beispiele:

  • Fremde Fernseher die bei einem Reparaturbetrieb zur Reparatur sind
  • Fremde Getränke-Zapfanlage bei einem Gastronomiebetrieb
  • Spiele-Automaten in einem Indoorspielplatz
  • Gemietetes Werkzeug in einem Handwerksbetrieb

Negative Beispiele:

  • Private Briefmarkensammlung des Chefs in einem Bürobetrieb
  • Schmuck einer Mitarbeiterin in einem Blumengeschäft