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Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Gibt es Unfälle, die in einer privaten Unfallversicherung ausgeschlossen sind?

In den meisten älteren Unfallversicherungsverträgen befindet sich der gravierendste Ausschluss. Demnach sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen nicht versichert. Zum Beispiel:

  • Unfall infolge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls
  • Unfall infolge eines Sekundenschlafs oder beim Schlafwandeln
  • Unfall infolge Medikamentenunverträglichkeit
  • Unfall infolge eines Schwindelanfalls
  • Unfall infolge eines epileptischen Anfalls
  • Unfall infolge einer Unterzuckerung
  • Usw.

In modernen Versicherungsverträgen sind diese Unfallfolgen mitversichert. Andere Ausschlüsse, wie z.B. einen Kriegsausschluss oder Ausschluss dauerhaft pflegebedürftiger Personen oder Ausschluss von Straftaten kann man nicht mitversichern.

Lassen Sie sich von uns beraten.