Um Informationen zu seiner eigenen Rente zu bekommen, ist natürlich die Deutsche Rentenversicherung der erste Anlaufpunkt. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie Jahr für Jahr Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche. Außerdem finden Sie darin eine Hochrechnung über den Betrag Ihrer voraussichtlichen Altersrente sowie die Rentenansprüche bei einer möglichen Erwerbsminderung. Auf der Webseite finden Sie ebenso eine Reihe interessanter Online-Dienste und Rechner.
Sollte die Renteninformation nicht vorliegen, gibt es andere Möglichkeiten der Rentenschätzung, die allerdings alle mehr oder weniger unscharf sind. Bitte sprechen Sie uns an!
Die Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe können bei den jeweiligen Versorgungswerken erfragt werden. Wenn Sie unsicher sind, ist die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen sicher ein guter Anlaufpunkt.
Ein Tipp von uns: Lesen Sie die Definition der „Berufsunfähigkeit“ in Ihrem Versorgungswerk genau! Wahrscheinlich ist Ihnen gar nicht bewusst, welche Versorgungslücke Sie haben.