Risikozuschläge werden vereinbart, wenn bei Antragsstellung aufgrund einer akuten oder chronischen Erkrankung die Übernahme des Antrags zu normalen Bedingungen nicht möglich war. Vereinbarte Risikozuschläge müssen jedoch wieder herausgenommen werden, wenn das erhöhte Risiko weggefallen oder bedeutungslos geworden ist. Dies kann im Einzelfall deutlich mehr als 100 € pro Monat Einsparung bedeuten.
Die Regelung findet sich im §41 VVG. „Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird“.
Diese Regelung gilt im Übrigen auch für die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, und sogar für alle sonstigen Versicherungen, die einen Risikozuschlag enthalten können.
Wenn Sie einen Vertrag mit Risikozuschlag haben, dann prüfen wir gerne gemeinsam, ob dieser Zuschlag noch Relevanz hat.