Schneelasten gefährden Gebäude: Guter Versicherungsschutz ist wichtig!
Schnee auf Dächern kann zum Risiko für Häuser, Autos und Menschen werden. Das trifft umso mehr zu, je nasser der Schnee ist. Aus diesem Grund informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auch aktuell darüber, welche Versicherung für was leistet – und erinnert an den notwendigen Abschluss einer Elementarschadenversicherung.
Die Gefahr nicht unterschätzen
Schnee belastet Dachkonstruktionen teils erheblich, wie neben dem GDV auch der TÜV Rheinland warnt. Und die Last, unter der die Dächer ächzen, kann sich durch wechselndes Wetter schnell vergrößern. Denn Pulverschnee wiegt weitaus weniger als nasser Schnee. Und wechseln Schnee- und Tauperioden schnell ab, entstehen laut TÜV Rheinland schnell jene tückischen Überlasten, die einer Dachkonstruktion zum Verhängnis werden.
Anschaulich wird die Gefahr durch folgende Zahlen der Experten: 10 Zentimeter Pulverschnee wiegen pro Quadratmeter etwa 10 Kilogramm. Die gleiche Menge Nassschnee wiegt bereits bis zu 40 Kilogramm. Gefriert der Schnee zu Eis, erhöht sich das Gewicht auf bis zu 90 Kilogramm – und das pro Quadratmeter, wie der TÜV Rheinland warnt.
Häuser mit Flachdächern besonders gefährdet
Je nach Menge und abhängig von der Witterung wird eine zunächst unkritische Schneedecke damit schnell zu einer tonnenschweren Belastung. Zwar sind schwere Unglücke wie bei der Sporthalle in Bad Reichenhall, als 15 Menschen beim Einsturz der Hallendecke starben, eher selten. Dennoch veranschaulichen sie die drohende Gefahr.
Besonders gefährdet sind Häuser mit Flachdächern. Im Gegensatz zu steilen Dächern kann der Schnee hier nicht abrutschen, sondern sammelt sich mit seinem gesamten Gewicht. Aber auch für Scheddächer besteht eine große Gefahr. Denn mehrere Dächer reihen sich hier hintereinander – und in den Vertiefungen sammelt sich ebenfalls viel Schnee.
Elementarschadenversicherung ist wichtig
Welche Versicherung aber kommt für Schäden auf, sobald eine hohe Schneelast ein Gebäude beschädigt oder ein Dach zum Einsturz bringt? Entgegen weitläufiger Irrtümer reicht hierfür eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Stattdessen muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden – diese sichert Gebäude auch vor Naturgefahren ab.
Die Elementarschadenversicherung gibt es als Zusatzbaustein für die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Schäden durch Schnee und Lawinen, sondern auch durch Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen. Auch für Überschwemmungsschäden ist die Elementarschadenversicherung ein nötiger Schutz. Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle diese Wetterrisiken abzusichern, informiert der GDV.
Autofahrer: Mit Vollkasko gut vor Lawinenschäden abgesichert
Für Autofahrer gilt: Mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung ist man auf der sicheren Seite. Denn diese leistet, sobald ein Auto durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Geringer ist der Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung – diese leistet nur für beschädigte Autoscheiben. Aber was ist, wenn man über gar keinen Kasko-Schutz verfügt?
Man könnte an dieser Stelle einwenden: Haften denn nicht die Hausbesitzer für Schäden durch herabfallenden Schnee? Dies trifft allerdings nur zu, sobald der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Vor Gericht aber lasse sich eine solche Pflichtverletzung nur schwer beweisen.
Haftpflichtversicherung leistet, wenn eine fremde Person zu Schaden kommt
Wird eine fremde Person durch einen Schneerutsch verletzt, weil der Hausbesitzer Sicherungspflichten vernachlässigt hat, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei vermieteten Häusern ist der Abschluss einer Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich.
Vorsicht beim Schneeräumen
Freilich: Ein Freibrief dafür, die Sicherungspflichten zu verletzten, ist dieser Versicherungsschutz nicht – schon deswegen nicht, weil die Vernachlässigung im schlimmsten Fall das Dach und das Gebäude gefährdet. Denn auf der sicheren Seite ist nur, wer das Dach von Schnee befreit.
Wer selbst sein Dach säubern will, muss extra vorsichtig sein. Die Räumung sollte abschnittsweise und von verschiedenen Seiten erfolgen, damit es nicht zu Stabilitätsproblemen durch eine einseitige Belastung kommt. Auch sollte sich selbst der Wagemutigste nicht ungesichert auf das Dach begeben – bedeuten doch Schnee und Eis auch Rutschgefahr. Hier ist es besser, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen oder das Dach von Luken oder von einer Hebebühne aus zu säubern.
Schneelasten gefährden Gebäude: Guter Versicherungsschutz ist wichtig
Schnee auf Dächern kann zum Risiko für Häuser, Autos und Menschen werden. Das trifft umso mehr zu, je nasser der Schnee ist. Aus diesem Grund informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auch aktuell darüber, welche Versicherung für was leistet – und erinnert an den notwendigen Abschluss einer Elementarschadenversicherung.
Die Gefahr nicht unterschätzen
Schnee belastet Dachkonstruktionen teils erheblich, wie neben dem GDV auch der TÜV Rheinland warnt. Und die Last, unter der die Dächer ächzen, kann sich durch wechselndes Wetter schnell vergrößern. Denn Pulverschnee wiegt weitaus weniger als nasser Schnee. Und wechseln Schnee- und Tauperioden schnell ab, entstehen laut TÜV Rheinland schnell jene tückischen Überlasten, die einer Dachkonstruktion zum Verhängnis werden.
Anschaulich wird die Gefahr durch folgende Zahlen der Experten: 10 Zentimeter Pulverschnee wiegen pro Quadratmeter etwa 10 Kilogramm. Die gleiche Menge Nassschnee wiegt bereits bis zu 40 Kilogramm. Gefriert der Schnee zu Eis, erhöht sich das Gewicht auf bis zu 90 Kilogramm – und das pro Quadratmeter, wie der TÜV Rheinland warnt.
Häuser mit Flachdächern besonders gefährdet
Je nach Menge und abhängig von der Witterung wird eine zunächst unkritische Schneedecke damit schnell zu einer tonnenschweren Belastung. Zwar sind schwere Unglücke wie bei der Sporthalle in Bad Reichenhall, als 15 Menschen beim Einsturz der Hallendecke starben, eher selten. Dennoch veranschaulichen sie die drohende Gefahr.
Besonders gefährdet sind Häuser mit Flachdächern. Im Gegensatz zu steilen Dächern kann der Schnee hier nicht abrutschen, sondern sammelt sich mit seinem gesamten Gewicht. Aber auch für Scheddächer besteht eine große Gefahr. Denn mehrere Dächer reihen sich hier hintereinander – und in den Vertiefungen sammelt sich ebenfalls viel Schnee.
Elementarschadenversicherung ist wichtig
Welche Versicherung aber kommt für Schäden auf, sobald eine hohe Schneelast ein Gebäude beschädigt oder ein Dach zum Einsturz bringt? Entgegen weitläufiger Irrtümer reicht hierfür eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Stattdessen muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden – diese sichert Gebäude auch vor Naturgefahren ab.
Die Elementarschadenversicherung gibt es als Zusatzbaustein für die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Schäden durch Schnee und Lawinen, sondern auch durch Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen. Auch für Überschwemmungsschäden ist die Elementarschadenversicherung ein nötiger Schutz. Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle diese Wetterrisiken abzusichern, informiert der GDV.
Autofahrer: Mit Vollkasko gut vor Lawinenschäden abgesichert
Für Autofahrer gilt: Mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung ist man auf der sicheren Seite. Denn diese leistet, sobald ein Auto durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Geringer ist der Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung – diese leistet nur für beschädigte Autoscheiben. Aber was ist, wenn man über gar keinen Kasko-Schutz verfügt?
Man könnte an dieser Stelle einwenden: Haften denn nicht die Hausbesitzer für Schäden durch herabfallenden Schnee? Dies trifft allerdings nur zu, sobald der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Vor Gericht aber lasse sich eine solche Pflichtverletzung nur schwer beweisen.
Haftpflichtversicherung leistet, wenn eine fremde Person zu Schaden kommt
Wird eine fremde Person durch einen Schneerutsch verletzt, weil der Hausbesitzer Sicherungspflichten vernachlässigt hat, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei vermieteten Häusern ist der Abschluss einer Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich.
Vorsicht beim Schneeräumen
Freilich: Ein Freibrief dafür, die Sicherungspflichten zu verletzten, ist dieser Versicherungsschutz nicht – schon deswegen nicht, weil die Vernachlässigung im schlimmsten Fall das Dach und das Gebäude gefährdet. Denn auf der sicheren Seite ist nur, wer das Dach von Schnee befreit.
Wer selbst sein Dach säubern will, muss extra vorsichtig sein. Die Räumung sollte abschnittsweise und von verschiedenen Seiten erfolgen, damit es nicht zu Stabilitätsproblemen durch eine einseitige Belastung kommt. Auch sollte sich selbst der Wagemutigste nicht ungesichert auf das Dach begeben – bedeuten doch Schnee und Eis auch Rutschgefahr. Hier ist es besser, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen oder das Dach von Luken oder von einer Hebebühne aus zu säubern.