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Gastronomiebetriebe richtig versichern

Gastronomen sind wahre Tausendsassas. Sie sind Gastgeber, Einkäufer, Koch, Buchalter, Marketingexperte und oft auch Elektriker und Hausmeister in einer Person.

Da wäre es doch schön, wenn der Gastronom nicht auch noch Versicherungsexperte sein müsste und sich darauf verlassen kann, dass er gut versichert ist!

Welche Versicherungen sind wichtig?

Ähnlich wie bei fast allen mittelständischen Betrieben, sollten folgende Versicherungen vorhanden sein:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Cyber-Risk-Versicherung

Es gibt aber auch einige Besonderheiten und spezielle Ergänzungen, die den Versicherungsschutz für Gastronomen ergänzen und abrunden. Zum Beispiel:

  • Glasversicherung inkl. Werbeanlagen
  • Elektronikversicherung inkl. Küchengeräten, Steuerungs- und Medientechnik
  • Ertragsausfall bei Elektronikschäden
  • Ertragsausfall bei Stromausfall oder Ausfall der Heizungsanlage.
  • Verderb von Kühlware
  • Mitversicherung der Außengastronomie
  • Böswillige Beschädigungen und Allgefahrendeckung
  • Mietereinbauten ohne Begrenzung der Versicherungssumme
  • Verlust von Besucherhabe
  • Ertragsausfall mind. 24 Monate
  • Uvm

Welche Fallstricke gibt es?

Viele Kunden vergessen, dass die Versicherungsbedingungen nicht nur die Pflichten des Versicherers regeln, sondern auch die Pflichten der Versicherungskunden. Diese findet man in den Versicherungsbedingungen unter den Überschriften „Obliegenheiten“ oder „Sicherheitsvorschriften“.

Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer das Fehlverhalten sanktionieren. Zum Beispiel durch Kürzung der Schadenszahlung um 50 oder 70%, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, usw.

Es ist daher wichtig, dass die Versicherungsbedingungen die Sanktionsmöglichkeiten so weit wie möglich einschränken oder sogar ausschließen!

Zahlt eine Neuwertversicherung eigentlich immer den Neuwert?

Eigentlich sollte man sich als Versicherungskunde darauf verlassen können, dass eine Neuwertversicherung im Schadensfall auch den Neuwert bezahlt. Aber viele Versicherer haben mehrere sog. „Zeitwert-Vorbehaltsklauseln“.

Der Versicherer zahlt z.B. nur dann den Neuwert einer zerstörten Sache, solange der Zeitwert mind. 40% vom Neuwert beträgt. Wenn die Sache älter ist, dann muss der Versicherer nur noch den Zeitwert bezahlen. Das kann eine böse Überraschung werden. Überlegen Sie doch mal selbst, wie alt Ihre Einrichtung (z.B. Gastraum, Fußböden, Küchentechnik, Lüftung) ist. Wie hoch ist der Zeitwert dieser Sachen?

Achten Sie daher auf eine echte Neuwertversicherung unabhängig vom Alter der Sachen.

Fazit: Sie sehen, dass es viele Dinge gibt, die die Versicherer nicht offen kommunizieren. Lassen Sie sich von uns beraten, damit es im Schadensfall keine bösen Überraschungen gibt.

Ausführlichere Informationen finden Sie auch in unserem YouTube-Kanal, indem wir fachliche Themen in kurzen Videos erläutern. Zum Beispiel zu den Themen: