Sachverstand bei Versicherungen
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28.09.2026
Klimaanlage im Eigenheim: Was bedeutet § 14a EnWG?
Die Klimaanlage soll für angenehme Temperaturen sorgen – und landet dabei möglicherweise zunächst auf dem Schreibtisch des Netzbetreibers. Seit dem 1. Januar 2024 gilt der überarbeitete § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Er betrifft nicht nur Wärmepumpen und Wallboxen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch größere Anlagen zur Raumkühlung.






